| Buchungsablauf: |
Nach Eingang Ihrer Buchung erhalten Sie per E-Mail eine Bestätigung
Ihres gewünschten Buchungstermins. Sobald Sie per E-Mail unsere Terminbestätigung
bekommen haben zahlen Sie bitte eine Anzahlung in Höhe von
100.-- auf unser Konto ein.
Umgehend nach Eingang dieser Zahlung und des Buchungsauftrages erhalten Sie von uns
eine schriftliche Buchungsbestätigung per Post.
Die Restsumme zuzüglich Endreinigung muß vier Wochen vor Reiseantritt überwiesen werden.
Die quittierten Überweisungsbelege müssen bei Bezug des Ferienhauses vorgelegt
werden.
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| Anreise/Abreise: |
Der Bezug der Häuser kann ab 12.00 Uhr erfolgen. Die Abreise muß bis
spätestens 10 Uhr erfolgen.
Abweichende An- oder Abreisezeiten sind auf jeden Fall vorher mit uns, bzw. dem
Vermieter zu klären.
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| Wäsche: |
Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Seite Ihres Wunschhauses
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| Kurtaxe: |
Eine evtl. anfallende Kurtaxe muß am Tage der Ankunft entrichtet werden.
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Strom- und Wasserkosten
/ Heizkosten: |
Bitte beachten Sie die Hinweise zu den einzelnen Häusern
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| Stornierungen: |
Stornierungen sind nur schriftlich, per Einschreiben, bis drei Wochen vor
Buchungstermin möglich. Als Stornogebühr wird die Anzahlung verrechnet.
Bei späterer Stornierung sind 80 % des Buchungspreises zu zahlen.
Wir bieten auch gerne den Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung an.
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| Haftung: |
Der Vermieter oder die von ihm vertretenen Eigentümer haften weder für
Personenschäden, noch für das Eigentum der Mieter.
Der Mieter verzichtet insoweit auf jegliche Schadensersatzansprüche, soweit dieses
gemäß Reisevertragsrecht möglich ist.
Für mutwillige Zerstörungen / Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.
Der Mieter verpflichtet sich das Anwesen pfleglich zu behandeln.
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| Sonstiges: |
Wir sind kein Reisebüro sondern Vermittler des jeweiligen
Ferienobjektes.
Der Mietvertrag wird ausschließlich zwischen Ihnen und dem jeweiligen Hauseigentümer
geschlossen.
Alle Angaben zu den Ferienhäusern resultieren aus den Angaben des jeweiligen
Eigentümers, für die wir keine Gewähr übernehmen.
Eventuelle Regressansprüche können ausschließlich dem jeweiligen Eigentümer gegenüber
geltend gemacht werden.
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| Stand: |
01. Januar 2002
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